Text der Hoflieferantenurkunde
Im Namen Seiner Majestät des Königs
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold
Des Königreichs Bayern Verweser
haben Sich durch Allerhöchste Entschließung vom 28.
vorigen Monats allergnädigst bewogen gefunden dem
Schuhmachermeister Eduard Meier
in München auf solange Allerhöchstdieselben
nicht anders zu verfügen geruhen, den Titel eines
Königlichen Hoflieferanten
für seine Person zu verleihen.
Hierüber geht demselben zu seiner Legitimation
gegenwärtige Eröffnung mit dem Bedeuten zu, daß
mit dem verliehenen Titel die Befugnis zur Führung
des Königlich bayerischen Wappens in der Firma
verbunden ist. Dasselbe auch als Siegel, Siegelmarke
oder sonst wie zu gebrauchen, ist unstatthaft.
Schließlich wird bemerkt, daß der Königliche Hoftitel
einen Anspruch auf Lieferungen zu Hof nicht begründet.
München, den 7. März 1895
Königl. Obersthofmeister Stab
Graf zu Castell
Gebühr 150 Mk.
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